Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Infratec München (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Abdichtung, Sanierung und Bautenschutz. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen:
– Bauwerksabdichtung (außen und innen)
– Kellersanierung
– Schimmel- und Feuchtigkeitsschädenbeseitigung
– Balkon- und Terrassensanierung
– Rissinstandsetzung und Betonsanierung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch die Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Leistungsfortschritt oder Projektabschluss.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben.
Die Ausführung beginnt zum vereinbarten Termin, vorbehaltlich geeigneter Witterung, rechtzeitiger Materiallieferung und Mitwirkung des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter ungehinderten Zugang zur Baustelle zu ermöglichen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht vom Anbieter zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den Kunden und den Anbieter.
Wird die Abnahme nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellung verlangt, gilt das Werk als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des BGB für Werkleistungen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Der Anbieter hat das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn diese zweimal fehlschlägt, stehen dem Kunden weitergehende Rechte zu.
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung oder unterlassener Wartung durch den Kunden, ist ausgeschlossen.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.